Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 07.05.2020
I. Anwendungsbereich
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen, auch für künftige Geschäfte mit Kunden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird.
2. Abweichende Bestimmungen in Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, soweit wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
II. Angebote und Aufträge
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung, sofern nicht unmittelbare Lieferung bzw. Rechnungslegung erfolgt. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden sind ebenfalls stets schriftlich zu bestätigen.
2. Nachträgliche Änderung des Auftrags, verursacht durch den Auftraggeber, berechtigen uns zur entsprechenden Änderung der dadurch beeinflussten Vertragskonditionen.
3. Werden uns unter Hinweis auf § 321 BGB Vermögensverschlechterungen bekannt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, so können wir die uns oblie-gende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Wir behalten uns vor, vom Vertrag zu-rückzutreten, wenn der Auftraggeber sich weigert, die durch Verschlechterung seiner Ver-mögensverhältnisse eingetretene Gefährdung des Vertragszwecks durch Zug-um-Zug-Leistung oder durch Sicherheitsleistung innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Die bis dahin angefallenen Kosten werden berechnet und sind sofort fällig.
4. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich unsere Auf-tragsbestätigung maßgebend.
III. Toleranzen
Die Auftragsausführung erfolgt im Rahmen der technisch notwendigen material- und verfahrensbedingten Toleranzen.
1. Liefermengentoleranzen neutrale Ware:
Neutrale Ware: ± 10%
2. Liefermengentoleranzen bedruckte Ware (vorgestanzte Siegel):
bis 25.000 Stück: ± 30%
25.001 bis 100.000 Stück: ± 20%
ab 100.001 Stück: ± 10%
3. Liefermengentoleranzen bedruckte Rollen-ware:
bis 1.000 m²: ± 20%
ab 1.000 m²: ± 10%
4. Qualitätstoleranzen:
Rollenbreite: ± 0,5mm
Stanzschnitte: ± 0,25 mm
Formatgröße: ± 1,5 mm
Foliendicke: ± 8%
sonstige Kaschierstoffe (bei Verbundfolie): ± 10%
5. Drucktoleranzen:
Bei platziert bedruckten Stanzschnitten (Zieldruck) beträgt die Toleranz Druck zur äußeren Stanzkontur max. ±0,5mm (bei Kleinmengen bis 10.000 Stück ±1,0mm).
6. Prägetoleranzen:
Bei platzierten Prägungen (zentrierte Logoprägung) beträgt die Toleranz zur Mitte des Siegelverschlusses max. +/- 1,5mm.
IV. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Unseren im Angebot genannten Preisen liegen die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bestehenden Kalkulationen zugrunde. Bei Änderung der Kosten für Personal, Material und sonstiger relevanter Rechengrößen bis zum Zeitpunkt der Lieferung verpflichten sich die Vertragsparteien, über die Preise neu zu ver-handeln. Unsere Preise sind Nettopreise ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer.
2. Nachträglich veranlasste Veränderungen werden zu Lasten des Auftragsgebers gestellt.
3. Rechnung und Zahlung erfolgen grundsätzlich in Euro. Eine andere Währung kann vereinbart werden, wenn der Auftragsnehmer vor Auftragserteilung zugestimmt hat. In diesem Fall muss die Zahlung in der auf der Rechnung ausgewiesenen Währung erfolgen.
4. Mindermengenzuschläge werden bei Stückzahlen unter 10.000 Stück erhoben.
V. Lieferung
1. Lieferungen versenden wir frei deutsche Empfangsstation auf dem üblichen Wege per LKW oder per Bahn als Frachtgut. Kleinere Mengen als Postpaket oder mit DPD.
2. Ab EURO 500,- Netto Warenwert liefern wir frachtfrei bzw. frei deutsche Grenze.
3. Mehrkosten aus gewünschter Expresslieferung gehen zu Lasten des Auftragsgebers.
4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich er-schweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
6. Bei nicht fristgemäßer Lieferung durch uns kann der Auftraggeber nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er zuvor durch eingeschriebenen Brief eine Nachfrist gesetzt hat. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen nicht fristgemäßer Lieferung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Bestellungen auf Abruf müssen innerhalb von 12 Monaten abgenommen werden. Die nach Ablauf dieser Frist noch nicht abgenommenen Mengen werden nach Ankündigung geliefert und berechnet.
VI. Abnahme und Gefahrenübergang
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung von der Fertigstellung am Übergabeort zu prüfen und abzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend an der Abnahme verhindert.
2. Bleibt der Kunde mit der Abnahme der Ware länger als zehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren zehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.
3. Erklärt der Kunde, er werde die Ware nicht abnehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Verweigerung über, spätestens jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen.
4. Erfolgt die Abnahme nicht gemäß den vertraglichen Vereinbarungen, sind wir berechtigt die dadurch entstehenden Kosten (z. B. eigene bzw. Fremdlagerkosten) zu berechnen.
5. Eine Versendung der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden.
VII. Mängelansprüche/Schadensersatz
1. Für die Mangelfreiheit unserer Waren leisten wir Gewähr für den Zeitraum von einem Jahr ab Gefahrübergang. Die gelieferte Ware gilt als genehmigt, wenn offensichtliche Mängel nicht innerhalb von 10 Werktagen, versteckte Mängel innerhalb von 6 Wochen, sonstige Mängel nicht innerhalb von einem Jahr gerügt werden. § 377 HGB bleibt im Übrigen unberührt. Für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
2. Im Falle von Beanstandungen hat uns der Kunde Gelegenheit zu geben, uns vom Vorliegen des Mangels überzeugen zu können, insbesondere uns auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon zur Verfügung zu stellen. Bei berechtigter fristgerechter Beanstandung hat der Kunde zunächst unter angemessener Wahrung seiner Interessen nur Anspruch auf Nacherfüllung. Sind für den Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so kann der Kunde anstelle dessen Rückgängigmachung des Vertrages oder Minderung der Vergütung verlangen. Unsere Gewährleistung berechtigt nicht zum Schadensersatz.
3. Für Schadensersatzansprüche wegen Mängel haften wir nur in Höhe des Warenwertes. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche sowie die Haftung für mittelbare Schäden (z. B. entgangener Gewinn, Deckungskauf usw.) sind ausgeschlossen soweit uns nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen wird.
4. Nichtsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber schließt jeden Anspruch aus.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forde-rungen, aus der Geschäftsverbindung zwischen Käufer und Verkäufer erfüllt sind.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
3. Der Käufer ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Ge-schäftspartnern entstehenden Forderungen tritt er hiermit dem Verkäufer bereits ab.
4. Wird die Ware vom Käufer be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Käufer erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der vom Verkäufer gelieferten Ware ent-spricht.
5. Der Auftragsgeber ist zur getrennten Lage-rung und Kennzeichnung der unter Eigen-tumsvorbehalt stehenden Waren verpflichtet und hat uns Zugriffe Dritter auf die unter Ei-gentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich mitzuteilen.
IX. Warenzeichen, Schutzrechte, Herkunftszeichen, Werkzeuge
1. Ohne unsere schriftliche Zustimmung dürfen die an unseren Waren angebrachten Herkunfts- oder Kennzeichen weder verändert noch entfernt werden.
2. Von uns ausgeführte grafische Arbeiten, wie Entwürfe und Reinzeichnungen etc. bleiben unser geistiges Eigentum. Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Werkzeuge wie Stanzwerkzeuge, Druck-Klischees, Präge- und Druckwalzen etc. bleiben in jedem Falle unser Eigentum, auch wenn der Käufer Kostenteile übernimmt.
3. Wenn Werkzeuge über ein Jahr lang nicht verwendet werden, behalten wir uns eine Ausmusterung vor.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
1. Erfüllungsort ist der jeweilige Ort, von dem aus die Ware versandt wird.
2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.